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Herr Best vom Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb teilte mir am 22.10.2009 mit, dass dem Abfallwirtschaftsbetrieb diese Problematik so nicht bewusst war. Er versprach, dass er seine Mitarbeiter hinsichtlich der Problematik sensibilisieren wird. Herr Best wies in seinem Schreiben darauf hin, dass das Problem, wenn unsere Mitarbeiter die Tonnen im Bürgersteigbereich abstellen, nichts mit einem insofern bewussten Handeln zu tun hat, sondern hängt häufig auch mit der zeitlichen Problematik zusammen, welche sich aus dem Bemühen um eine möglichst kostengünstige und effiziente Abfallentsorgung ergibt. Desweiteren merkte Herr Best an, dass die gültige Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (vgl. S. 75 unter § 16, Abs. 3 AbfWS; Internet: www.wab.rlp.de) dem Anschlusspflichtigen die entsprechende Verpflichtung zum Entfernen der Tonnen nach der Entleerung aus dem öffentlichen Verkehrraum auferlegt. Auf Seite 71, Abs. 2 der AbfWS ist in gleicher Weise die Frage der Bereitstellung der Tonnen in der Verantwortung des Anschlusspflichtigen geregelt
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Behindertenbeauftragter der Stadt Wirges |
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Antwort des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb |